LIVEG Liegenschaftsverwaltung GmbH
laut WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ
Unser Leistungsangebot der ordentlichen Verwaltung für die Liegenschaft, welches mit dem jährlichen Verwalterhonorar abgegolten wird, umfasst:
- Führen eines separaten Bankkontos für die Liegenschaft sowie Verwaltung der Reparaturrücklage in geeigneter bestverzinslicher Form auf einem separaten Treuhandkonto oder Sparbuch.
- Führen der Treuhandbuchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen und dem WEG bzw. MRG, entsprechend sowie auch der einschlägigen Ö-Norm.
- Abwicklung aller versicherungstechnischen Belange mit Kontrolle und Anpassung der Werte der Marktlage bzw. Neubaukosten entsprechend.
- Schadensfallabwicklung und Geltendmachung von Ansprüchen an die Versicherung.
- Vorschreibung und Kontrolle der monatlichen Betriebskostenvorschreibung.
- Bekanntgabe der säumigen Zahler an die Hausgemeinschaft sowie Einleitung erforderlicher rechtlicher Schritte zur Einbringung offener Akonti.
- Erledigung der umsatzsteuerlichen Belange des Wohnhauses.
- Vertretung der Eigentümergemeinschaft vor Verwaltungs- und Finanzbehörden.
- Führung des ordentlichen Verwaltungs- und Liegenschaftsschriftverkehrs.
- Erstellung eines Wirtschaftsplanes im Dezember als Kostenvorschau für das folgende Wirtschaftsjahr.
- Erstellung der Jahresbetriebskostenabrechnung per 31.12. und Zusendung bis spätestens 30.6. des Folgejahres gemäß WEG, Ö-Norm sowie eventueller außerstreitlicher Beschlüsse und geschlossener Vereinbarungen, gemäß § 19 (2) WEG.
- Auftragsvergabe notwendiger Instandhaltungen unter Einholung von mindestens 2 Kostenvoranschlägen bei Einzelauftragssummen zwischen € 1.500,00 und € 3.600,00. Bei größeren Instandhaltungsarbeiten, über € 3.600,00 erfolgt die Einholung von mindestens 3 Angeboten sowie eine Vergabe erst nach eingehender Beratung mit der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. deren Haussprechern.
- Die Verwaltung der Liegenschaft erfolgt nach den einschlägigen Bestimmungen des WEG bzw. MRG in der jeweils geltenden Fassung.
- Routinemäßige Begehung und regelmäßige Kontrolle der Liegenschaft mit Protokollierung zu erledigender Arbeiten und Veranlassung derselben. Bei Bedarf im Rahmen der ordentlichen Verwaltung auch öfter, falls dies aufgrund des Erledigungsbedarfes erforderlich ist.
- Abhaltung einer Wohnungseigentümerversammlung alle 2 Jahre oder, falls diese auf Wunsch nicht stattfinden soll, ersatzweise laufende Besprechungen mit den Haussprechern nach Bedarf und Anfall.
- Der Verwaltungsvertrag kann nach Ablauf von 3 Jahren unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist (spätestens 30. September) jeweils zum Jahresende gekündigt werden.
- Das jährliche Verwaltungshonorar für die Liegenschaft bieten wir zu einem Betrag von € 3,25 zuzüglich USt. pro m²-Nutzfläche an. Der Betrag von € 3,25 netto ändert sich erst dann, wenn im § 15a Abs. 3 Z 1 MRG ein neuer m²-Satz vorgeschrieben wird.
- Außerordentliche Verwaltungsdienste wie z. B. Wachdienst werden gesondert verrechnet.
- Bei Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung (Großreparaturen, Generalinstandsetzungen etc.), also Tätigkeiten, die nicht alljährlich wiederkehrend sind, ist im Falle der Erledigung durch die Verwaltung über die Entlohnung das Einvernehmen herzustellen.
