LIVEG Liegenschaftsverwaltung GmbH
laut MIETRECHTSGESETZ
Unser Leistungsangebot der ordentlichen Verwaltung für die Liegenschaft, welches mit dem jährlichen Verwalterhonorar abgegolten wird, umfasst:
- Führen eines Bankkontos für die Liegenschaft auf einem separaten Treuhandkonto.
- Führen der Treuhandbuchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen und dem WEG bzw. MRG, entsprechend sowie auch der einschlägigen Ö-Norm.
- Abwicklung aller versicherungstechnischen Belange mit Kontrolle und Anpassung der Werte der Marktlage bzw. Neubaukosten entsprechend.
- Schadensfallabwicklung und Geltendmachung von Ansprüchen an die Versicherung.
- Vorschreibung und Kontrolle der monatlichen Betriebskostenvorschreibung.
- Mietinkasso und regelmäßige Indexierung der Mieten.
- Neuerstellung bzw. Überarbeitung von Mietverträgen.
- Bekanntgabe der säumigen Zahler an die Eigentümer sowie Einleitung erforderlicher rechtlicher Schritte zur Einbringung offener Akonti.
- Erledigung der umsatzsteuerlichen Belange des Wohnhauses.
- Vertretung der Eigentümer vor Verwaltungs- und Finanzbehörden.
- Führung des ordentlichen Verwaltungs- und Liegenschaftsschriftverkehrs.
- Erstellung der Jahresbetriebskostenabrechnung per 31.12. und Zusendung bis spätestens 30.6. des Folgejahres gemäß WEG, Ö-Norm sowie eventueller außerstreitlicher Beschlüsse und geschlossener Vereinbarungen, gemäß § 19 (2) WEG.
- Dienstgebervertretung und Lohnverrechnung bzw. Abgabenverrechnung mit Sozialversicherung, Lohnsteuerprüfung usw.
- Auftragsvergabe notwendiger Instandhaltungen unter Einholung von mindestens 2 Kostenvoranschlägen bei Einzelauftragssummen zwischen € 1.500,00 und € 3.600,00. Bei größeren Instandhaltungsarbeiten über € 3.600,00 erfolgen die Einholung von mindestens 3 Angeboten sowie eine Vergabe erst nach eingehender Beratung mit den Eigentümern.
- Die Verwaltung der Liegenschaft erfolgt nach den einschlägigen Bestimmungen des WEG bzw. MRG in der jeweils geltenden Fassung.
- Routinemäßige Begehung und Kontrolle der Liegenschaft zumindest einmal monatlich mit Protokollierung zu erledigender Arbeiten und Veranlassung derselben. Bei Bedarf im Rahmen der ordentlichen Verwaltung auch öfter, falls dies aufgrund des Erledigungsbedarfes erforderlich ist.
- Der Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann nach Ablauf von 3 Jahren unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist (spätestens 30. September) jeweils zum Jahresende gekündigt werden.
- Das jährliche Verwaltungshonorar für die Liegenschaft bieten wir zu einem Betrag von € 3,25 zuzüglich USt. pro m² Nutzfläche an. Der Betrag von € 3,25 netto ändert sich erst dann, wenn im § 15a Abs. 3 Z 1 MRG ein neuer m²-Satz vorgeschrieben wird.
- Außerordentliche Verwaltungsdienste wie z. B. Wachdienst werden gesondert verrechnet.
- Bei Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung (Großreparaturen, Generalinstandsetzungen etc.), also Tätigkeiten, die nicht alljährlich wiederkehrend sind, ist im Falle der Erledigung durch die Verwaltung über die Entlohnung das Einvernehmen herzustellen.
